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Monteurklausel / 183-Tage-Regel

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Rechtsgebiet:
Monteurklausel / 183-Tage-Regel
Stichworte:
183-Tage-Regel, Monteurklausel
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteuerung von Einkommen (Gehalt/Lohn) – Grundsätze des Art. 15 DBA CH-BRD:

  1. Einkünfte eines Steuerinländers aus unselbständigen Tätigkeiten im Ausland
  1. Klärung Ansässigkeits- bzw. Tätigkeitsstaat des Arbeitnehmers
  1. Regel:
    → Besteuerung Vergütungen im Ansässigkeitsstaat (Art. 15 Abs. 1 S. 1 DBA)
  1. Ausnahme:
    → Besteuerung Vergütungen im Tätigkeitsstaat (Art. 15 Abs. 1 S. 2 DBA)
  1. Ausnahme der Ausnahme: „Monteurklausel“ (Art. 15 Abs. 2 DBA):
    → Besteuerung Vergütungen (Lohn/Gehalt) weiterhin im Ansässigkeitsstaat
    sofern:
    • vorübergehender Aufenthalt im Tätigkeitsstaat, d.h. nicht länger als 183 Tage
    • Vergütungszahlung nicht durch im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber
    • keine Belastung/Tragung der Vergütungen durch eine Betriebsstätte/feste Einrichtung des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat
    • nicht leitender Angestellter (ansonsten Sonderregelung Art. 15 Abs. 4 DBA)
    • kein Grenzgängerstatus
    • kein Personal von Schiffen und Flugzeugen

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