Besteuerung von Einkommen (Gehalt/Lohn) – Grundsätze des Art. 15 DBA CH-BRD:
- Einkünfte eines Steuerinländers aus unselbständigen Tätigkeiten im Ausland
- Klärung Ansässigkeits- bzw. Tätigkeitsstaat des Arbeitnehmers
- Regel:
→ Besteuerung Vergütungen im Ansässigkeitsstaat (Art. 15 Abs. 1 S. 1 DBA)
- Ausnahme:
→ Besteuerung Vergütungen im Tätigkeitsstaat (Art. 15 Abs. 1 S. 2 DBA)
- Ausnahme der Ausnahme: „Monteurklausel“ (Art. 15 Abs. 2 DBA):
→ Besteuerung Vergütungen (Lohn/Gehalt) weiterhin im Ansässigkeitsstaat,
sofern:
- vorübergehender Aufenthalt im Tätigkeitsstaat, d.h. nicht länger als 183 Tage
- Vergütungszahlung nicht durch im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber
- keine Belastung/Tragung der Vergütungen durch eine Betriebsstätte/feste Einrichtung des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat
- nicht leitender Angestellter (ansonsten Sonderregelung Art. 15 Abs. 4 DBA)
- kein Grenzgängerstatus
- kein Personal von Schiffen und Flugzeugen
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